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Am 1. April beginnt die Brut- und Setzzeit in der Tierwelt. Aufgrund dessen herrscht in Niedersachsen ab diesem Datum Leinenzwang für Hunde.

Mit der Leinenpflicht sollen die in der freien Natur lebenden Tiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit besonders geschützt und nicht durch freilaufende Hunde gestört werden. Gesetzliche Grundlage ist § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).

Die Samtgemeinde Lathen bittet deshalb alle Hundebesitzer/innen, der Anleinpflicht im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint bei einem Spaziergang mitzuführen.

Die Leinenpflicht gilt dabei sowohl in Waldflächen als auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Wer seinem Hund einen Auslauf gönnen möchte, kann dafür die Hundespielwiese in Lathen an der Meppener Straße nutzen.

Foto: Freepik.com

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