- Haushaltssatzung der Samtgemeinde Lathen für das Haushaltjahr 2020
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Samtgemeinde Lathen in der Sitzung am 30.01.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. | im Ergebnishaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 9.484.400,00 |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 9.295.600,00 |
1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 |
2. | im Finanzhaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 9.077.400,00 |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 8.401.800,00 |
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 1.079.800,00 |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 2.685.500,00 |
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 720.300,00 |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 275.900,00 |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
§ | der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 10.877.500,00 |
§ | der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 11.363.200,00 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 720.300,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 310.000,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.512.800,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz für die Bemessung der Samtgemeindeumlage wird auf 31,5 % der Steuerkraft für Umlagen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.
Der Anteil der an die Mitgliedsgemeinden weiterzureichende Schlüsselzuweisungen wird auf 15 % des Aufkommens festgesetzt.
Hinzu kommt eine von der Gemeinde Lathen zu zahlende Sonderumlage in Höhe von 150.300,00 Euro.
§ 6
Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro.
Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),
- die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
- die wirtschaftlich durchlaufend sind,
- die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
- die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.
Lathen, den 30.01.2020
SAMTGEMEINDE LATHEN
Helmut Wilkens
-Samtgemeindebürgermeister-
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
2.2 Die nach § 119 Abs.4,§ 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 27.02.2020 unter dem Aktenzeichen 202-15-2/10 erteilt worden.
2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom
01.04.2020 – 09.04.2020 (einschließlich)
im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Lathen, den 24.03.2020
SAMTGEMEINDE LATHEN
Der Samtgemeindebürgermeister