- Haushaltssatzung der Gemeinde Renkenberge für das Haushaltjahr 2020
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Renkenberge in der Sitzung am 04.03.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. | im Ergebnishaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 751.500,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 630.700,00 € |
1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 € |
2. | im Finanzhaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 670.000,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 708.200,00 € |
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf | 660.300,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf | 1.620.600,00 € |
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
§ | der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 1.330.300,00 € |
§ | der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 2.328.800,00 € |
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 200.000,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 900.572,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
1.1 | für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 350 v.H. |
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 350 v.H. |
2. | Gewerbesteuer | 350 v.H. |
§ 6
Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro.
Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),
- die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
- die wirtschaftlich durchlaufend sind,
- die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
- die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.
Renkenberge, den 04.03.2020
GEMEINDE RENKENBERGE
Heinrich Bojer
-Bürgermeister-
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
2.2 Die nach § 119 Abs.4, § 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 14.04.2020 unter dem Aktenzeichen 202-He erteilt worden.
2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom
04.05.2020 – 12.05.2020 (einschließlich)
im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 26, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Renkenberge, den 21.04.2020
GEMEINDE RENKENBERGE
Der Bürgermeister