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  1. Haushaltssatzung der Gemeinde Lathen für das Haushaltjahr 2020

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Lathen in der Sitzung am 03.03.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 9.402.300,00
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 8.808.000,00
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0,00
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 9.141.800,00
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.983.500,00
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.120.900,00
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.036.700,00
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 134.800,00

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

§ der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 10.262.700,00
§ der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 11.155.000,00

 

§ 2


Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 200.000,00 Euro festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.523.600,00 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer
1.1 für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.

 

§ 6

 

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 5.000,00 Euro.

 

Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),

 

  • die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
  • die wirtschaftlich durchlaufend sind,
  • die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
  • die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.

 

 

 

Lathen, den 03.03.2020

 

GEMEINDE LATHEN

 

 

Helmut Wilkens

-Gemeindedirektor-

 

 

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich  bekannt gemacht.

 

2.2 Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.

 

2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

 

01.04.2020 – 09.04.2020 (einschließlich)

 

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Lathen, den 26.03.2020

 

GEMEINDE LATHEN

Der Gemeindedirektor