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  1. Haushaltssatzung:

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Oberlangen in der Sitzung am 05.04.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

 

  • § 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 811.800,00 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 811.800,00 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 8.000,00 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 755.000,00 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 569.700,00 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 62.400,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 405.900,00 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 82.800,00 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 16.200,00 €

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

§ der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 900.200,00 €
§ der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 991.800,00 €

 

  • § 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

  • § 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

  • § 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf  125.800,00 € festgesetzt.

 

  • § 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer
1.1 für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.

 

  • § 6

 

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 €.

 

 

 

Oberlangen, den 05.04.2016

 

GEMEINDE OBERLANGEN

 

-Georg Raming-Freesen-

Bürgermeister

 

 

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird öffentlich bekannt gemacht.

 

Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.

 

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

 

01.06.2016 bis 09.06.2016 (einschließlich)

 

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Große Straße 3 in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Oberlangen, den 26.05.2016

 

GEMEINDE Oberlangen

Der Bürgermeister