+ 49 (0) 5933 66 0 info@lathen.de
Mi 18° / 11 ° CDo 18° / 11 ° C
0 Artikel
  1. Haushaltssatzung

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Niederlangen in der Sitzung am 28.05.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 1.909.200,00 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 1.682.400,00 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0,00 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.780.100,00 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.598.400,00 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 839.200,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 868.700,00 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 204.000,00 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 10.600,00 €

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

§ der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 2.823.300,00 €
§ der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 2.477.700,00 €

 

 § 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von
204.000,00 € veranschlagt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 150.000,00 € veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 296.600,00 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer
1.1 für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.

 

§ 6

 

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 €.

 

Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),

 

  • die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
  • die wirtschaftlich durchlaufend sind,
  • die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
  • die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.

 

 

 

 

 

Niederlangen, den 28.05.2018

 

GEMEINDE NIEDERLANGEN

 

 

Hermann Albers

Bürgermeister

 

 

 

 

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird öffentlich bekannt gemacht.

 

Die nach § 120 Abs. 2 NKomVG sowie gem. § 15 Abs. 6 des Nds. Gesetzes über den Finanzausgleich i.V.m. § 111 Abs. 3 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 29.06.2018 unter dem Aktenzeichen 202-15-2/10, erteilt worden.

 

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

 

 

16.07.2018 bis 24.07.201

 

 

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Niederlangen, den 09.07.2018

 

GEMEINDE NIEDERLANGEN

Der Bürgermeister