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  1. Haushaltssatzung

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Lathen in der Sitzung am 26.03.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 8.538.800,00 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 8.520.100,00 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 24.300,00 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.159.700,00 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.912.900,00 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.371.100,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.459.000,00 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 990.000,00 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 148.800,00 €

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

§ der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 10.520.800,00 €
§ der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 10.520.700,00 €

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 990.000,00 Euro festgesetzt.

 

 § 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 879.800,00 Euro festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.359.900,00 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer
1.1 für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.

 

§ 6

 

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 5.000,00 €.

 

Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),

 

  • die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
  • die wirtschaftlich durchlaufend sind,
  • die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
  • die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.

 

 

 

Lathen, den 26.03.2019

 

GEMEINDE LATHEN

 

 

 

Karl-Heinz Weber

-Gemeindedirektor-

 

 

 

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die nach § 120 Abs. 2 NKomVG, sowie gem. § 15 Abs. 6 des Nds. Gesetzes über den Finanzausgleich i.V.m. § 111 Abs. 3 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 24.06.2019 unter dem Aktenzeichen 202, erteilt worden.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

 

15.07.2019 – 23.07.2019 (einschließlich)

 

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Lathen, den 01.07.2019

 

GEMEINDE LATHEN

Gemeindedirektor