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Lathen. – Die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten (bis 10. Schuljahr) für das letzte Schulvierteljahr 2020/2021 (Mai 2021 – Juli 2021) sind bis spätestens 30. Juli 2021 bei der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.13, einzureichen. Der letzte Termin zur Beantragung der Fahrtkosten für das abgelaufene Schuljahr ist der 31. Dezember 2021. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei den Einzelfahrkarten auf die kalendermäßige Sortierung sowie auf Schul- und Ferienzeiten zu achten ist.“

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