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Auf Grund einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) zum 01.01.2022 müssen Bauanträge, Bauanzeigen und Bauvoranfragen direkt beim Landkreis Emsland als zuständige Baugenehmigungsbehörde, und nicht mehr, wie bisher, bei der Samtgemeindeverwaltung oder den Mitgliedsgemeinden, vorgelegt werden.

Der Landkreis Emsland fordert dann nach der Registrierung die Stellungnahme von der jeweiligen Gemeinde an.