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Die Samtgemeinde Lathen weist darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen und Krankenhäusern verboten ist. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Altenheimen und Tankstellen geboten. Auch Tiere leiden extrem unter den lautstarken Krachern. Für sie bedeutet dies einen Dauerstress. Besonders Hunde haben ein sehr viel feineres Gehör und können der belastenden Situation nicht entkommen. Viele reagieren daher mit Panik oder Fluchtverhalten.

 

Feuerwerkskörper dürfen ausschließlich am 31. Dezember und 01. Januar abgebrannt werden. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.

 

Beim Feuerwerk gilt auch immer die Grundregel: Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und nach dem Knallen muss auch aufgeräumt werden. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, wird darauf hingewiesen, dass nur Feuerwerkskörper verwendet werden sollten, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen. Lieber ein paar Feuerwerkskörper weniger und dafür ein Silvestererlebnis ohne Risiko.

 

Legales Feuerwerk ist leicht an der Registriernummer sowie dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

 

Bitte beachten Sie folgende Sicherheitshinweise:

 

– Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.

– Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

–  Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

– Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.

– Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.

– „Blindgänger“ nicht erneut zünden.

–  In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

– Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

– Halten Sie die örtlich besonders vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.

– Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.