+ 49 (0) 5933 66 0 info@lathen.de
Fr 10° / 7 ° CSa 9° / 5 ° C
0 Artikel

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt.

Die Samtgemeinde Lathen sucht daher Frauen und Männer, die am Amtsgericht Papenburg und am Landgericht Osnabrück als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Samtgemeinderat Lathen (Schöffen) und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Emsland (Jugendschöffen) schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Samtgemeinde wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und die Fähigkeit zur Würdigung von Beweisen erwartet.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter www.schoeffenwahl.de.

Wer Interesse hat an der Übernahme und Ausübung dieses verantwortungsvollen Amtes, kann sich für das Schöffenamt in Jugendstrafsachen bis zum 01. März 2018 und im Erwachsenenstrafrecht bis zum 20. April 2018 mit den nachstehenden Formularen bewerben. Es können auch geeignete Personen vorgeschlagen werden. Ansprechpartner bei der Samtgemeinde Lathen sind Wilfried Hebbelmann (Telefon: 0 59 33 / 66-45) und Ewald Wagenknecht (Telefon: 0 59 33 / 66-49).

Bewerbungsformular Schöffinnen und Schöffen

Bewerbungsformular Jugendschöffinnen und Jugendschöffen