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Windparks gibt es in der Samtgemeinde Lathen in Sustrum, Niederlangen und Oberlangen. Auf weiteren Flächen sollen neun zusätzliche Rotoren errichtet werden. Foto: Aloys Schulte

Windparks gibt es in der Samtgemeinde Lathen in Sustrum, Niederlangen und Oberlangen. Auf weiteren Flächen sollen neun zusätzliche Rotoren errichtet werden. Foto: Aloys Schulte

Lathen. Zwischen der Samtgemeinde (SG) Lathen und dem Landkreis Emsland bahnt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen des Baus neuer Windkraftanlagen an. Am 24. Oktober hatte der Kreis der Kommune untersagt, eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit neun weiteren Standorten zu beschließen. Dagegen wird die SG nach einstimmigem Ratsbeschluss vom Donnerstagabend vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück mit einer Anfechtungsklage vorgehen.

Laut SG-Bürgermeister Karl-Heinz Weber (CDU) wird die Klage zum Ende der „Rechtsmittelfrist“ am 26. November eingereicht, falls sich bis dahin keine Einigung erzielen lässt. Weber: „Das ist kein alltäglicher Vorgang, aber es ist auch nicht alltäglich, dass ein Landkreis einer Samtgemeinde die Planungshoheit befristet entzieht.“

Der Streit dreht sich im Wesentlichen um die im neuen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Kreises vorgesehenen Mindestabstände von Windkraftanlagen zu einzeln stehenden Häusern im Außenbereich (1000 Meter) sowie zu Straßen und Waldflächen (jeweils 200 Meter). Sollte es dabei bleiben, könnte im gesamten SG-Gebiet keine einzige neue Anlage errichtet werden. Und das, obwohl von Trägern öffentlicher Belange keine substanziellen Einwendungen gegen den Flächennutzungsplan vorgebracht worden seien, so Weber. Auch habe sich kein Bürger ablehnend zu Wort gemeldet.

Einzelfallentscheidungen

Die Festlegung der Abstände ist aus Sicht Webers „durch nichts zu begründen“. Der Entwurf eines Winderlasses des Landes Niedersachsen sehe zum Beispiel nur vor, dass bei Straßen und Stromtrassen die gesetzlichen Bauverbotszonen beachtet werden müssten. Bei Wald und Naturschutzgebieten aber „Einzelfallentscheidungen richtig“ seien. Auch in der Rechtsprechung sei bisher „an keiner Stelle ein Abstand zu Einzelhäusern im Außenbereich von 1000 Metern als gerechtfertigt angesehen worden“.

In einer Reihe von Vermittlungsgesprächen ist die SG nach Angaben Webers dem Kreis insoweit entgegengekommen, dass ein Abstand zu vereinzelt stehenden Häusern von 800 Metern, bisher sind es 600 Meter, akzeptiert wurde. Bei der Autobahn sollen es 140, bei Kreisstraßen 60 und beim Wald 50 Meter sein.

In der Ratssitzung wies der SG-Bürgermeister darauf hin, dass der Landkreis 35 Konzentrationsflächen für Windkraft ausweisen wolle. Davon seien bereits 29 über gemeindliche Planungen abgesichert. Es kämen also lediglich sechs neue hinzu, von denen auch noch drei auf Maßnahmen des Repowerings (Erhöhung der Leistung) beschränkt seien. Weber: „Man muss unterstellen, dass hier ganz bewusst ein weiterer Ausbau der Windenergie verhindert werden soll.“ Es sei zu erwarten, dass die Planung des Landkreises keinen Bestand haben werde. Es seien Klagen „von verschiedener Seite“ zu erwarten.

Mit den neun zusätzlichen Windrädern kann die Strommenge aus erneuerbaren Energien laut Weber um rund 76 Millionen Kilowattstunden (kWh) auf etwa 250 Millionen kWh erhöht werden. Damit komme die SG ihrem Ziel ein großes Stück näher, 300 Prozent der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen. Am Dienstag war Lathen in Kassel wegen seiner großen Anstrengungen in diesem Bereich mit dem Titel „Energie-Kommune“ 2014 ausgezeichnet worden.

Weber schloss seine Ausführungen in der Ratssitzung mit dem Appell an den Landkreis, „die Planungshoheit der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden zu beachten und ihnen die Verantwortung für das Verfahren zu überlassen“.

Quelle: http://www.noz.de/lokales/papenburg/artikel/522655/samtgemeinde-lathen-will-gegen-landkreis-klagen