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Auf Grund der Jahreszeit weist die Samtgemeindeverwaltung auf die Verpflichtung der Bürger zur Räum- und Streupflicht hin. Nach der entsprechenden Verordnung der Samtgemeinde Lathen sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verpflichtet, bei Schneefall die Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 Metern freizuhalten. Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn am äußeren Rand der Fahrbahn freizuhalten. Diese Verpflichtung gilt für die Zeit von 07:00 bis 19:30 Uhr. Bei Glätte sind die Geh-/Radwege mit Sand oder anderen stumpfenden Mitteln zu bestreuen. Insbesondere auch wegen der haftungsrechtlichen Folgen wird an die Bürger appelliert, dieser Verpflichtung nachzukommen.

schneemann