+ 49 (0) 5933 66 0 info@lathen.de
Do 9° / 6 ° CFr 10° / 8 ° C
0 Artikel

Notfallbetreuung in Kitas und Schulen (bis zur 8.Klasse) wird ausgeweitet

Das niedersächsische Kultusministerium hat folgende Richtlinien an die Träger der Einrichtungen weitergegeben (ein Anspruch auf einen Platz zur Notfallbetreuung besteht nicht!):

 

  • Ein effektiver Infektionsschutz bleibt das oberste Ziel aller Maßnahmen.
  • Die Notfallbetreuung wird auf folgende Berufsgruppen erweitert: Energieversorgung, Wasserversorgung, Ernährung und Hygiene, Informationstechnik und Telekommunikation, Finanzen, Transport und Verkehr, Entsorgung, Medien und Kultur. Einschränkend wird nun aber ausdrücklich auch die betriebsnotwendige Stellung des Arbeitnehmers nachzuweisen sein. Dabei sollen sämtliche andere Möglichkeiten der Betreuung ausgeschöpft worden sein.
  • besondere Härtefälle werden ebenfalls berücksichtigt (soweit die Kapazität es zulässt): schwerwiegende wirtschaftliche Notlagen der Eltern, drohende Kindeswohlgefährdung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Alleinerziehende)
  • Da die Notfallbetreuung die Gruppengröße von 5 Kindern pro Gruppe nicht überschreiten soll, fällt die Entscheidung für einen Platz in der Notfallbetreuung nach einer Priorisierung. Eltern, die ihre Kinder für die Notfallbetreuung anmelden möchten, wenden sich bitte direkt an ihren Träger der jeweiligen Einrichtung.
  • Ab dem 27.04.2020 sollen weitere Konkretisierungen erfolgen. Bitte informieren Sie sich laufend in den Einrichtungen.
  • Wenn Sie Ihr Kind zur Notfallbetreuung anmelden möchten, nutzen Sie bitte folgende Formulare:

Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Kindertagesstätte

Antrag Notbetreuung KiTa ab 27.04.2020