+ 49 (0) 5933 66 0 info@lathen.de
Mi 8° / 4 ° CDo 10° / 6 ° C
0 Artikel

Neues Melderecht ab November 2015
Zum 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Dieses löst das bisherige Melderechtsrahmengesetz sowie die Landesmeldegesetze ab. Es regelt u.a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und die Melderegisterauskünfte.
Eine wesentliche Änderung des Bundesmeldegesetzes stellt die Wiedereinführung der Mitwirkungspflicht des Vermieters dar. Das neue Gesetz sieht vor, dass ab dem 01.11. zur Anmeldung des Wohnsitzes eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen ist. Bei Wegzug ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung ist ebenfalls die Vorlage einer Auszugsbestätigung vom Wohnungsgeber erforderlich. Die jeweilige Bescheinigung kann schriftlich vom Mieter bei der An-/Abmeldung vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde übermittelt werden. Die Vorlage eines Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Sollte die meldepflichtige Person eine eigene Wohnung ziehen, so ist in diesen Fällen bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Diese neue Regelung soll Scheinanmeldungen verhindern.

Ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der Rückseite.