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Um die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nach Kräften mit dem Ziel einer möglichst hohen Zahl an Grundimmunisierungen (Erst- und Zweitimpfungen) und Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus zu unterstützen, werden verstärkt dezentrale Impfaktionen durch die Mobilen Impfteams des Landkreis Emsland durchgeführt.

Ein Mobiles Impfteam (Betreiber sind das Deutsche Rote Kreuz – DRK und der Malteser Hilfsdienst – MHD) kommt nach LATHEN.

 

Hier besteht die Möglichkeit, sich ohne Termin am:

– 08.06.2022 von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr

– 22.06.2022 von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr

impfen zu lassen.

Wo: Erna-de-Vries-Platz  (vor dem Rathaus)

Pressefoto 20220608_091105

Grundimmunisierung (Erst / Zweitimpfungen)

  • bei Personen ab 12 Jahren möglich (in der Altersgruppe von 12 bis 15 Jahren ist die Anwesenheit eines/einer Sorgeberechtigten während der Impfung zusätzlich zur schriftlichen Einwilligung zwingend erforderlich).
  • zur Optimierung des Impfschutzes nach einer Impfung mit der Vaccine Janssen® von Johnson & Johnson schon im Abstand von 4 Wochen.

Auffrischimpfung (3. Impfung)

  • bei Personen, die 12 Jahre alt sind, regelhaft ab 3 Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung (in der Altersgruppe von 12 bis einschl. 15 Jahren ist die Anwesenheit eines/einer Sorgeberechtigten während der Impfung zusätzlich zur schriftlichen Einwilligung zwingend erforderlich).

Auffrischimpfung (4. Impfung)

  • Personen ab 70 Jahren, ab 3 Monaten zur 1. Auffrischungsimpfung.
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung.
    Ausgenommen sind die Personen, bei welchen nach der 1. Auffrischungsimpfung eine Covid-19-Infektion aufgetreten ist.

 

Vorgehen bei Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus mit und ohne vor oder nach einer Infektion durchgeführten Impfungen

  • Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben und danach schon eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen im Abstand von 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten.
  • Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.
  • Kinder unter 12 Jahren ohne Vorerkrankungen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen vorerst nicht geimpft werden.
  • Personen ≥12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine einmalige COVID-19- Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten.

Impfstoff

  • Im Regelfall erhalten alle Impflinge mit 30 Jahren und älter zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfungen) oder als Auffrischungsimpfung den Impfstoff Spikevax® von Je nach Verfügbarkeit der beiden Impfstoffe kann u. U. auch Comirnaty® von Biontech/Pfizer in dieser Altersgruppe eingesetzt werden.
  • Im Regelfall erhalten alle Impflinge unter 30 Jahren, sowie Schwangere (ab Trimenon) zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfungen ab 12. Jahren) oder als Auffrischungsimpfung (ab 18 Jahren) den Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer.
  • Bei nicht abgeschlossener Grundimmunisierung (nur eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes erhalten) wird möglichst der gleiche Impfstoff wie bei der Erstimpfung verwendet.

 Stand 24.02.2022

 

Anamnese- und Aufklärungsbogen können Sie über die Website des Robert-Koch-Instituts laden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Proteinimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Proteinimpfstoff/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

Aufklärungsbögen in diversen Sprachen finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeinde Lathen (Mechthild Wübben), Tel. 05933 / 66-41.

Weitere Impftermine vor der Haustür finden Sie hier: https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/coronavirus/impftermine-vor-der-haustuer.html