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BFeuerwerkald ist es wieder soweit. Mit farbenfrohen Raketen und lauten Böllern begrüßen wir das neue Jahr. Was für die einen faszinierend ist, wird für andere schnell zum Albtraum. Damit der Jahreswechsel fröhlich und ohne Ärger verläuft bitten wir folgende Punkte zu beachten:

Feuerwerkskörper dürfen ausschließlich am 31. Dezember und 01. Januar abgebrannt werden.

Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten ist. Nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Tiere, die sehr unter der Knallerei leiden.

Vorsicht im eigenen Interesse und Rücksicht auf die Mitmenschen und deren Gut sollte deshalb oberstes Gebot beim Zünden von Feuerwerkskörpern sein. Schließlich wollen alle feiern und gesund und munter auf das „Neue Jahr“ anstoßen.