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  1. Haushaltssatzung:

  

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Samtgemeinde Lathen in der Sitzung am 17.03.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

 

  • § 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

1. im Ergebnishaushalt  
  mit dem jeweiligen Gesamtbetrag  
     
1.1 der ordentlichen Erträge auf 7.777.000,00 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 7.798.100,00 €
     
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 1.000,00 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €
     
2. im Finanzhaushalt  
  mit dem jeweiligen Gesamtbetrag  
     
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.363.500,00 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.128.900,00 €
     
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 726.200,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.209.800,00 €
     
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 231.000,00 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 155.100,00 €

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

§ der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 8.320.700,00 €
§ der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 8.493.800,00 €

 

  • § 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-rungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 231.000,00 € festgesetzt.

 

  • § 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

  • § 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.227.000,00 € festgesetzt.

 

  • § 5

 

Der Hebesatz für die Bemessung der Samtgemeindeumlage wird auf 29,00 % der Steuerkraft für Umlagen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.

 

Der Anteil der an die Mitgliedsgemeinden weiterzureichenden Schlüsselzuweisung wird auf

22 % des Aufkommens festgesetzt.

 

Hinzu kommt eine von der Gemeinde Lathen zu zahlende Sonderumlage in Höhe von 150.300,00 €.

 

  • § 6

 

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 10.000,00 €.

 

 

Lathen, den 18.03.2016

 

 

SAMTGEMEINDE LATHEN

 

 

Karl-Heinz Weber-

(Samtgemeindebürgermeister)

 

 

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung:

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die nach § 120 Abs. 2 und § 119 Abs. 4 des NKomVG sowie gem. § 15 Abs. 6 des Nds. Gesetzes über den Finanzausgleich i.V.m § 111 Abs. 3 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 29.04.2016 unter dem Aktenzeichen 20-202-15-2/10, erteilt worden.

 

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

01.06. bis 09.06.2016 (einschließlich)

 

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Große Straße 3 in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Lathen, den 25.05.2016

 

SAMTGEMEINDE LATHEN

Der Samtgemeindebürgermeister