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  1. Haushaltssatzung

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Renkenberge in der Sitzung am 13.06.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 565.400,00 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 565.400,00 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 10.100,00 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 20.000,00 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 513.600,00 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 564.800,00 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 77.900,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 174.200,00 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

§ der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 591.500,00 €
§ der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 739.000,00 €

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 85.600,00 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer
1.1 für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.

 

 

§ 6

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 €.

 

Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),

 

  • die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
  • die wirtschaftlich durchlaufend sind,
  • die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
  • die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.

 

 

Renkenberge, den 13.06.2017

 

GEMEINDE RENKENBERGE

 

 

Heiner Bojer

Bürgermeister

 

 

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.

 

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an dieser öffentlichen Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

 

24.07.2017 bis 01.08.2017 (einschließlich)

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Renkenberge, den 10.07.2017

 

GEMEINDE RENKENBERGE

Der Bürgermeister