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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Lathen für das Haushaltsjahr 2021

 

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Lathen für das Haushaltjahr 2021

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Lathen in der Sitzung am 04.03.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

1.       im Ergebnishaushaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf 9.203.400,00 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 9.173.600,00 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0,00 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €

2.       im Finanzhaushaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.843.100,00 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.440.300,00 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 1.562.100,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 3.024.900,00 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 1.116.800,00 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 190.100,00 €

festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 11.522,00,00 €
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 11.655.300,00 €

                            
§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.116.800,00 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.473.800,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
1.1 für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.


§ 6 

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i. S. d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 5.000,00 Euro.

Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),

  • die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
  • die wirtschaftlich durchlaufend sind,
  • die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
  • die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.

Lathen, den 04.03.2021

GEMEINDE LATHEN

Helmut Wilkens

-Gemeindedirektor-

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich  bekannt gemacht.

2.2 Die nach § 119 Abs. 4,§ 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 11.05.2021 unter dem Aktenzeichen 202-15-2/10 erteilt worden.

2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

01.06. – 09.06.2021 (einschließlich)   

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 27, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Um eine vorherige Terminabsprache wird gebeten. Hierzu wenden Sie sich an Herrn Stefan Wilkens unter der Telefonnummer 05933/6624.

 

Lathen, den 18.05.2021

 

GEMEINDE LATHEN

Der Gemeindedirektor

 

Haushaltssatzung Gemeinde Lathen 2021 – Bekanntmachung