+ 49 (0) 5933 66 0 info@lathen.de
Do 9° / 8 ° CFr 10° / 8 ° C
0 Artikel
  1. Haushaltssatzung

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Lathen in der Sitzung am 04.04.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 7.245.900,00 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 7.245.900,00 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 594.200,00 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.835.700,00 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.711.900,00 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.279.900,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.598.300,00 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 250.000,00 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 95.500,00 €

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

§ der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 8.365.600,00 €
§ der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 8.405.700,00 €

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 970.000,00 Euro festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.139.200,00 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer
1.1 für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.

 

§ 6

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 5.000,00 €.

 

Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),

 

  • die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
  • die wirtschaftlich durchlaufend sind,
  • die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
  • die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.

 

 

 

Lathen, den 04.04.2017

 

 

GEMEINDE LATHEN

 

Karl-Heinz Weber

Gemeindedirektor

 

 

 

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird öffentlich bekannt gemacht.

 

Die gemäß § 120 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland am 27.06.2017 unter dem Aktenzeichen 202-15-2/10- erteilt worden.

 

 

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

 

24.07.2017 bis 01.08.2017 (einschließlich)

 

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Lathen, den 10.07.2017

 

GEMEINDE LATHEN

Der Gemeindedirektor