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  1. Haushaltssatzung

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Fresenburg in der Sitzung am 08.05.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 1.256.200,00 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 1.131.300,00 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0,00 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.176.600,00 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 974.300,00 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 98.200,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 246.000,00 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 9.600,00 €

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

§ der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 1.274.800,00 €
§ der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 1.229.900,00 €

 

 § 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vor-gesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 196.100,00 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer
1.1 für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.

 

§ 6

 

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 €.

 

 

Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),

 

  • die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
  • die wirtschaftlich durchlaufend sind,
  • die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
  • die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.

 

 

 

Fresenburg, den 08.05.2018

 

GEMEINDE FRESENBURG

 

Gerhard Führs

Bürgermeister

 

 

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird öffentlich bekannt gemacht.

 

Die nach § 120 Abs. 2 NKomVG sowie gem. § 15 Abs. 6 des Nds. Gesetzes über den Finanzausgleich i.V.m. § 111 Abs. 3 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 24.05.2018 unter dem Aktenzeichen 202-15-2/10, erteilt worden.

 

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

 

 

02.07.2018 – 10.07.2018 (einschließlich)

 

 

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 14, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Fresenburg, den 26.06.2018

 

GEMEINDE FRESENBURG

Der Bürgermeister