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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Niederlangen für das Haushaltsjahr 2021

 

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Niederlangen für das Haushaltjahr 2021

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Niederlangen in der Sitzung am 22.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

1.       im Ergebnishaushaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf 1.820.000,00 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 1.799.400,00 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0,00 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €

2.       im Finanzhaushaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.751.100,00 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.603.000,00 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 1.101.000,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 2.137.400,00 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 405.600,00 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 31.500,00 €

festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.257.700,00 €
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 3.771.900,00 €

                            
§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 405.600,00 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 291.800,00 Euro
festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
1.1 für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.


§ 6 

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i. S. d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro.

Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),

  • die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
  • die wirtschaftlich durchlaufend sind,
  • die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
  • die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.

Niederlangen, den 22.02.2021

GEMEINDE NIEDERLANGEN

Hermann Albers

Der Bürgermeister

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich  bekannt gemacht.

2.2 Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 28.04.2021 unter dem Aktenzeichen 202-15-2/10 erteilt worden.

2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

17.05. – 26.05.2021 (einschließlich)   

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 27, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Um eine vorherige Terminabsprache wird gebeten. Hierzu wenden Sie sich an Herrn Stefan Wilkens unter der Telefonnummer 05933/6624.

 

Niederlangen, den 05.05.2021

 

GEMEINDE NIEDERLANGEN

Der Bürgermeister

 

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Niederlangen für das Haushaltsjahr 2021