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Presseinformation Gemeinde Lathen 06.12.2017:

Kulturzentrum, Sachstand

Zu Beginn dieser Mitteilung soll klar und deutlich hervorgehoben werden, dass der Verzicht der von Croy´schen Familiengesellschaft auf 100.000 € LEADER-Mittel KEINEN Fehlbetrag für die Gemeinde Lathen in der Gesamtfinanzierung darstellt.

Der Rat der Gemeinde Lathen hat mehrheitlich beschlossen, das Projekt „Kulturzentrum“ mit maximal 207.000 € zu unterstützten. Dieser Beschluss gilt bis heute. Die Verwaltung hat selbstverständlich nach weiteren Finanzierungsquellen gesucht, die auch modifizierte Beteiligungen ausgelöst haben.

Eine dieser Möglichkeiten war die Inanspruchnahme von LEADER-Mitteln, denn das Projekt Kulturzentrum passte in das Regionale Entwicklungskonzept und wurde durch die Lokale Aktionsgruppe beschlossen. Bezüglich der Finanzierung hätte die Gemeinde Lathen das Projekt „nur“ noch mit 100.000 € unterstützen müssen und die weiteren 100.000 € wären über LEADER-Mittel finanziert worden.

Die Rücknahme des Antrages, die im Übrigen zunächst nur durch die LAG und noch nicht durch das Amt für regionale Landesentwicklung behandelt war, hat nichts mit der sehr aufwendigen und schwierigen Antragstellung zu tun, denn bei dieser ist die Samtgemeindeverwaltung, wie bei anderen privaten Antragstellern oder auch Vereinen, selbstverständlich behilflich. Vielmehr sind es weitreichende Auswirkungen in anderen Bereichen, wenn z.B. europaweite Ausschreibungen, enge Vergabekriterien und auch zeitliche Verzögerungen sowie die Tatsache, dass erst nach Vorlage des Genehmigungsbescheides begonnen werden kann, das Verfahren erschweren. All diese Gründe ließen eine Inanspruchnahme der Leader Fördermittel unwirtschaftlich erscheinen.

Die von Croy´sche Familiengesellschaft hat sich dazu entschieden, diese Mittel nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Die Gemeinde Lathen kehrt damit also wieder zu ihrer Ursprungsfinanzierung zurück.

Die letzten Verhandlungen zwischen der Gemeinde Lathen und der von Croy´schen Familiengesellschaft haben nun ergeben, dass die Gemeinde Lathen das Projekt mit 200.000 € unterstützen wird.

Der festgelegte, vorgegebene und beschlossene Rahmen des Gemeinderates, das Projekt mit maximal 207.000 € zu unterstützen wurde also zu keinem Zeitpunkt überschritten und bedurfte somit zu keinem Zeitpunkt eines neuen Beschlusses.

Der Gedanke, dass das Projekt nun aufgrund fehlender LEADER-Mittel scheitern könnte, ist also abwegig. Auch die LEADER-Mittel gehen nicht verloren, denn sie können von der Gemeinde Lathen für andere förderfähige Projekte aus dem REK beantragt werden.

Dem Rat waren die Konditionen der Finanzierung hinlänglich bekannt und wurden mehrheitlich noch in diesem Jahr, also von den jetzt aktiven Ratsmitgliedern, beschlossen. Da sich durch die Rücknahme des Leader Antrags durch die von Croy´sche Familiengesellschaft an der Finanzierung durch die Gemeinde Lathen nichts geändert hat, die LAG Sitzung öffentlich war und somit jedes Ratsmitglied auch hätte unterrichtet sein können, wurde keine Notwendigkeit von der Verwaltung gesehen, hierüber noch einmal explizit zu unterrichten. Das mag man kritisieren, ist aber vielleicht auch durch die überflüssige Diskussion über eine von der SPD/Grüne Gruppe geforderte erneute Beschlussfassung in der Sache untergegangen. Im Übrigen sind die Ratsgremien hierüber zwischenzeitlich im Verwaltungsausschuss und den Fraktions- bzw. Gruppensitzungen im November ausführlich informiert worden. Einzelheiten können nicht weitergegeben werden, da zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit und Verschwiegenheit vereinbart worden sind.

Der Mietvertrag ist zwischenzeitlich unterzeichnet worden. In der von Ihnen angesprochenen Ratssitzung am 26.09.2017 ist detailliert dargelegt worden, aus welchen Gründen leider erhebliche Zeit zwischen den ersten Beschlüssen und der endgültigen Realisierung vergangen sei. Auch wenn jeder die Möglichkeit hat, in den im Ratsinformationssystem veröffentlichten Protokollen selbst nachzulesen, sei es gestattet, auf die intensive Abstimmung mit örtlichen Praktikern zu verweisen, um am Ende auch einen allen Ansprüchen gerecht werdenden Saal anbieten zu können. All dies fließt in den Bauantrag ein, der bis zum Jahresende fertiggestellt sein soll. Es folgt das Genehmigungsverfahren und es muss zur Kenntnis genommen werden, dass die Handwerksbetriebe volle Auftragsbücher haben. Daher kann z.Zt. ein verlässlicher Zeitplan nicht vorgelegt werden.

Es ist schon erstaunlich, dass nun so dezidierte Fragen nach einem Finanzierungsvorgang gestellt werden, der in einer öffentlichen Sitzung der LAG Hümmling vorgetragen und begründet worden ist. Dem bei dieser Sitzung anwesenden Vertreter der Ems-Zeitung war das Ganze nicht eine Zeile wert, obwohl in dieser Sitzung auch die Gemeinde Sögel auf eine Förderung für die Marktplatzüberdachung verzichtet hat.